Britische Exporteure pflegen seit Jahren intensive Handelsbeziehungen mit türkischen Abnehmern. Kommt es jedoch zu Zahlungsverzug oder -ausfall, stellt sich schnell die Frage nach dem effektivsten Vorgehen. Aus anwaltlicher Sicht ist entscheidend, frühzeitig strukturiert vorzugehen und die Besonderheiten des türkischen Rechts- und Vollstreckungssystems zu kennen. Ein professionell vorbereitetes Inkasso in der Türkei erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
1. Vertragliche Grundlage und Vorprüfung
Am Anfang steht die Analyse des Vertrags: Welche Rechtswahl gilt, welches Gericht ist zuständig, existieren Schieds- oder Mediationsklauseln? Ohne klare Gerichtsstandsvereinbarung muss geprüft werden, ob türkische Gerichte international zuständig sind. Parallel sollten Forderungshöhe, Fälligkeit, Verzugszinsen und Beweismittel (Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz) vollständig zusammengestellt werden.
2. Außergerichtliche Schritte
In der Praxis empfiehlt sich zunächst ein außergerichtlicher Ansatz. Eine rechtlich fundierte Zahlungsaufforderung – idealerweise durch einen lokalen Anwalt oder ein spezialisiertes Inkasso in der Türkei – signalisiert Ernsthaftigkeit. Türkische Schuldner reagieren häufig schneller, wenn sie mit den formalen Konsequenzen vertraut gemacht werden. Auch Ratenzahlungen oder Vergleichslösungen können sinnvoll sein, sofern sie sauber dokumentiert werden.
3. Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
Bleibt die Zahlung aus, stehen in der Türkei zwei Wege offen: das Vollstreckungs-/Mahnverfahren (İcra Takibi) oder die Klage. Das Mahnverfahren ist oft schneller und kostengünstiger, setzt aber voraus, dass der Schuldner keinen begründeten Widerspruch erhebt. Andernfalls geht das Verfahren in eine streitige Phase über. Für britische Unternehmen ist es ratsam, sich hierbei durch einen türkischen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
4. Anerkennung ausländischer Titel
Liegt bereits ein britisches Urteil oder ein Schiedsspruch vor, muss dieser in der Türkei anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Da das Vereinigte Königreich nicht Teil des EU-Vollstreckungsregimes ist, gelten die türkischen Regeln zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Auch hier ist lokales Know-how entscheidend für ein effizientes Inkasso in der Türkei.
5. Praktische Empfehlungen für britische Exporteure
– Bereits bei Vertragsschluss klare Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen treffen.
– Zahlungsbedingungen, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalte präzise formulieren.
– Bei ersten Zahlungsschwierigkeiten sofort reagieren und Fristen setzen.
– Lokale Experten für Inkasso in der Türkei frühzeitig einbinden.
– Kosten, Dauer und Durchsetzbarkeit realistisch abwägen.
Fazit
Die Durchsetzung von Forderungen gegenüber türkischen Unternehmen ist gut möglich, erfordert jedoch strategische Planung und Kenntnis der lokalen Abläufe. Wer strukturiert vorgeht und auf erfahrene Berater setzt, kann auch grenzüberschreitend seine wirtschaftlichen Interessen wirksam schützen.
Der Originalartikel wurde auf der Webseite der Grandliga veröffentlicht.
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